Tschetschenische Tricks

Asylanten aus der Russischen Föderation, bei denen es sich meist um ethnische Tschetschenen handelt, reisen in der Regel über Polen nach Deutschland ein. Das hat nach dem Dublin II-Abkommen zur Folge, daß sie dort auch ihre Anträge stellen müßten.

Von Rechts wegen dürfte es keinen einzigen tschetschenischen Asylanten auf deutschem Boden geben, jedenfalls nicht für lange. Vielmehr wären sie unverzüglich ins östliche Nachbarland abzuschieben. Um sich davor zu drücken, haben sich manche Tschetschenen, womöglich beraten von deutschen Multikultiextremisten, einen Trick ausgedacht. Wenn die Abschiebung ansteht, wird urplötzlich ein Clanmitglied krank oder verschwindet einfach spurlos.

Den Behörden wird dann vorgeheult, daß man doch die Familie nicht herzlos auseinanderreißen dürfe und deshalb mit der Abschiebung warten müßte, bis der arme Kranke wieder gesundet oder der Abgängige wieder aufgetaucht sei. Das pflegt zu dauern. Notfalls liegt ständig ein anderer Sippenangehöriger hustend darnieder. Irgendwann gilt es dann als unmenschlich, Leute abzuschieben, die doch schon so lange in Deutschland leben!
 
In der Fragestunde der Landtagssitzung vom 10.10.2013 wollte die NPD-Fraktion wissen, ob sich Vorgänge dieser Art auch in Mecklenburg-Vorpommern abspielen, und wenn ja, in welchem Ausmaß. Antwort des Innenministers: Es gibt mittlerweile 53 Fälle.
 
Weitere Frage: Wie lange dauert es in der Regel, bis Polen einen ausreisepflichtigen Asylanten aus der Russischen Föderation, dessen Asylantrag es zu bearbeiten hätte, von den deutschen Behörden übernimmt?
 
Antwort: Deutlich länger als die üblichen Behördenfristen, die bei etwa drei Monaten liegen. Unsere Auffassung: Ganz offenkundig pfeift die Republik Polen auf internationales Recht, das allerdings sowieso nie beachtet wird, wenn es ausnahmsweise mal Deutschland zugute kommt.
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 12. Oktober 2013