Dumme Sprüche von FDP-Parteichef Rösler zum NPD-Verbotsantrag

Nun ist’s vollbracht!
 
Es wird wohl keinen Antrag auf ein NPD-Verbot durch die Bundesregierung geben. Wie vor wenigen Minuten bekannt wurde, hat Herr Rösler (FDP) einem Begehren der Bundesländer, auch die Bundesregierung möge einen separaten Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen, eine klare Absage erteilt.
 
Vermutlich hat der Liberale Parteichef nach sorgfältigem Studium der bekannt gewordenen Beweismittel gegen die NPD eingesehen, daß das ganze Unterfangen am Ende scheitern wird.
 
Rösler kommt zum Schluß: „Dummheit kann man nicht verbieten“. Deswegen wird sich auch der Bundesrat seinen Gang nach Karlsruhe nicht verbieten lassen. Blanker Hass macht bekanntlich nicht nur blind, sondern verführt auch oft zu dummen Handlungen.
 
Es zeichnet sich schon jetzt ab, daß am Ende die Nationaldemokratische Partei Deutschlands aus dem zweiten Versuch der Herrschenden, sich auf juristischem Wege eine unbequeme nationale Oppositionspartei vom Halse zu schaffen, gestärkt hervorgehen wird.
 
Die FDP-Granden scheinen jedenfalls eingesehen zu haben, daß sie ihre Kollegen im Bundesrat nicht davon abhalten können, durch das Einreichen eines Verbotsantrages, trotz juristischer Warnungen, eine große Dummheit zu begehen.
 
Die Absetzbewegung der Bundesregierung ist unverkennbar. Will sie doch bei einem zu erwartenden Scheiterns des Verbotsbegehrens nicht selbst zu den am meisten Blamierten gehören.
 
Es stellt sich die Frage, wie Ernst zunehmend überhaupt die Sicherheitsbehörden und ihre Ministerien sind, wenn durch gezielte Indiskretionen uns als Antragsgegner mehr als Tausend Seiten eng bedruckten Papiers, das als Verschlußsache zum Verbotsverfahren von Polizei und Verfassungsschützer eingestuft wurde, zugespielt werden konnte.
 
Die gesamten Vorgänge im Rahmen der Verbotsdebatte belegen, daß die Anschuldigungen gegen unsere Partei nur so lange aufrecht erhalten werden können, wie diese nicht bewiesen werden müssen.
 
Die Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht, angestrebt durch unsere Partei selbst und durch den Bundesrat, eröffnet uns große Möglichkeiten hieraus propagandistische Erfolge zu erzielen. Schon 2003 trat nach dem Scheitern des ersten Verfahrens eine spürbare Belebung unseres Widerstandskampfes gegen die real, politischen Verhältnisse in der BRD ein.

von Udo Pastörs
zurück | drucken Erstellt am Montag, 18. März 2013