Entfernungskilometerpauschale für Empfänger von Arbeitslosengeld II erhöhen

Eine Ungerechtigkeit bleibt eine Ungerechtigkeit, auch wenn realitätsfremde Politiker dies nicht nachvollziehen wollen.

Während Landtagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern laut Abgeordnetengesetz eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 30 Cent pro gefahrenem (!) Kilometer erhalten und normale Arbeitnehmer eine Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent für die einfache (!) Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen können, erhalten erwerbstätige Empfänger von Arbeitslosengeld II lediglich 20 Cent pro Entfernungskilometer für die einfache Fahrt anerkannt.

Der Satz für die ALG-II-Empfänger ist seit 8 Jahren unverändert. Die in den letzten Jahren drastisch gestiegenen Benzinpreise gelten für alle Autofahrer, egal ob Abgeordneter oder Hartz-IV-Bezieher. Vom Verschleiß am Fahrzeug, welcher ja gleichfalls in der Pauschale Berücksichtigung findet, ganz zu schweigen.

Die Notwendigkeit, die Pauschale auch für ALG-II-Empfänger auf 30 Cent pro Kilometer für die einfache Fahrt anzupassen, konnten die Abgeordneten des Schweriner Blocks in ihrer Betriebsblindheit nicht erkennen. Der Abgeordnete Michael Andrejewski legte die asoziale Handhabung bei der Kilometerpauschale dar:

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 31. Januar 2013