Badeunfälle und ihre Ursachen

Alle Jahre wieder ertrinken auch in M-V Menschen in der Ostsee oder in anderen Gewässern.

Selbstüberschätzung, gerade bei Älteren, aber auch mangelnde schwimmerische Fähigkeiten sind dabei als entscheidende, unmittelbare Ursachen anzusehen.

Die entscheidenden lauten: Schließung von Schwimmbädern, fehlende Hallenzeiten und schlichtweg mangelnde Gelegenheiten im unmittelbaren Wohnbereich. Tatbestände, die für ein Land, das unzählige Spitzen-Schwimmerinnen und –Schwimmer hervorgebracht hat, schlichtweg eine Schande darstellen.

Gewiß, hier und da gibt es lobenswerte Initiativen, um dem Unzustand zu Leibe zu rücken. Die frühere Weltklasse-Athletin Franziska van Almsick beispielsweise macht sich bundesweit zugunsten eines fundierten Schwimmunterrichts für alle Grundschüler stark. Die Stadt Tessin (30 Kilometer von Rostock entfernt) gibt jährlich rund 4.000 Euro aus dem Stadtsäckel aus, um den hier wohnenden Kindern im benachbarten Laage das Erlernen des Schwimmens zu ermöglichen. Und so bestehen landauf, landab viele Initiativen, die in erster Linie auf Privatpersonen oder Kommunalpolitiker zurückgehen.

Wer im unmittelbaren Umfeld von Städten wie Rostock, Schwerin oder Stralsund die Schule besucht, darf sich in jedem Fall glücklich schätzen. Dort gibt es Schwimmhallen, die aber teilweise sanierungsbedürftig sind.

Ansonsten gestalten sich die Rahmenbedingungen für den Schwimmunterricht aber alles andere als einfach. Landkreise und Kommunen sind vom Kultusministerium zwar angehalten, auch eine ausreichende Versorgung mit Schulschwimm-Unterricht sicherzustellen. Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht, zumal die Schülerbeförderung (und damit auch die zum Schwimmunterricht) den Kreisen obliegt. Und die haben aus unterschiedlichen Gründen immer weniger Geld in der Kasse.

Klamme Kassen sind wohl auch die Ursache für diese besorgniserregenden Zahlen:

Laut Deutscher Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) gibt es in M-V rund 2.000 Binnenseen, von denen lediglich 64 über bewachte Badestrände verfügen würden. Davon ausgehend, ergeht an die Landesregierung die Forderung, eine Badestellen-Verordnung zu erlassen, mit der die Binnenland-Kommunen in dieser Hinsicht stärker in die Pflicht genommen werden sollen. In der Sache berechtigt, würde eine einseitig durchgedrückte Landesverordnung die Kommunen vor neue Probleme stellen. Motto: "Greif’ einem nackten Mann in die Tasche ...".

So oder so ist letztlich das Land bzw. die Landesregierung gefordert, durch Zuschüsse eine Optimierung der Versorgung mit Schwimmunterricht zu erreichen (Empfehlung: streicht alle Anti-Rechts-Programme). Um aber überhaupt zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können, ist allerdings aussagekräftiges Zahlenmaterial vonnöten.

Was die Landesregierung über den Schwimmunterricht und die mit ihm zusammenhängende Logistik alles weiß (und auch nicht weiß), zeigen zwei Kleine Anfragen der NPD-Fraktion (Drucksachen 5/804 und 5/959).
zurück | drucken Erstellt am Montag, 04. August 2008