Schweriner Block fordert Einleitung des NPD-Verbotsverfahrens

Wenn man sich seiner gemeinsamen Sache nicht wirklich sicher ist, dann sollte man zusammenstehen und sich gegenseitig ein wenig Mut zusprechen.
 
Offenbar befinden sich die Mitglieder des Schweriner Blocks, die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linkspartei, in genau dieser misslichen Lage. Mit einem gemeinsamen Antrag fordern sie nunmehr die „baldmögliche Einleitung eines Verfahrens zum Verbot der rechtsextremen NPD“ und setzten somit ihren eingeschlagenen Schweriner Irrweg fort. 
 
Und um diese Forderung zu untermauern, unterstellt man der NPD-Fraktion, diese habe in parlamentarischen Reden die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, volksverhetzende Äußerungen getätigt und auch noch die „europäische Idee diffamiert“, wobei Letzteres ja nun wirklich nicht verboten ist.
 
In der Antragsbegründung bemüht man dann noch aus dem Zusammenhang gerissene Zitate, um dem Antrag wenigstens den Anstrich einer gewissen Substanz zu geben – vergeblich. Die aus sechs Jahren Parlamentsarbeit zusammengetragenen Formulierungen aus zum Teil in freier Rede gehaltenen Wortbeiträgen von Landtagsabgeordneten mögen dem politisch Andersdenkenden vielleicht sauer aufstoßen, aber als Argumente für ein Parteiverbotsverfahren dienen diese Äußerungen sicherlich nicht, schon gar nicht, um die Richter in Karlsruhe nachhaltig zu beeindrucken. Wenn so die Faktenlage insgesamt aussehen sollte, dann bekommt man direkt Verständnis für das Pfeifen im Walde der Etablierten.
 
Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, hielt den Oberdemokraten den Spiegel vor und machte anhand von Beispielen deutlich, welche Demokratiedefizite in der realen BR Deutschland tatsächlich bestehen. Zudem gleiche das geplante NPD-Verbotsverfahren einem politischen und juristischen Amoklauf. 
 
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 24. Oktober 2012