Individuelle Förderpläne nur bei wirklichem Bedarf

Debattiert wurde heute in Erster Lesung auch der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes. Demnach könnte künftig die Pflicht für die Lehrer entfallen, individuelle Förderpläne für alle Schüler zu erstellen. Beibehalten werden sollen individuelle Förderpläne für Kinder mit besonderen Lernausgangslagen wie Legasthenie, Rechenschwäche oder in den Förderschwerpunkten (Lernen, Sprache, Sehen, Emotionale oder soziale Entwicklung, Sehen und Hören) - ein vernünftiger Ansatz, der dem gesunden Menschenverstand folgt und zudem die Lehrer merklich entlasten dürfte.

Der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski nahm die derzeit noch geltende Regelung mit beißendem Spott aufs Korn: „Jeder benötigt dringend einen individuellen Förderplan, denn sonst würden verborgene Begabungen oder Defizite unentdeckt bleiben und ganze Lebensläufe wären zum Scheitern verurteilt." Glücklicherweise sei „die überwiegende Mehrzahl der Schüler wesentlich robuster und selbständiger, als sich das manche Vertreter einer von jeder Realität abgehobenen Extrempädagogik vorstellen können und auch wünschen."

Die Normalangebote genügten „den meisten Schülern, um in den einzelnen Fächern das zu erreichen, was ihren jeweiligen Begabungen entspricht. Wenn ein Schüler, der beispielsweise auf einer Drei in Mathematik steht, nach Auffassung des Lehrers eine Zwei erreichen könnte, dann müßte ein halbwegs befähigter Lehrer das sehen und imstande sein, entsprechend auf den Schüler einzuwirken, und zwar innerhalb des normalen Unterrichts." Und dies „ohne großartige Sonderförderungskonzepte, als völlig selbstverständlicher Teil des Schulalltags, der für die Pädagogen ja nicht nur im Herunterrattern von Lehrstoff bestehen sollte, sondern auch darin, sich einen Eindruck von den einzelnen Schülern zu machen und den einen oder anderen, bei dem es möglich erscheint, auf die Sprünge zu helfen."

Individuelle Förderpläne, so Andrejewski weiter, machten „nur Sinn bei Hochbegabten einerseits und andererseits solchen Schülern, bei denen der Schulerfolg ernsthaft gefährdet ist. Auffälligen Schülern also, das sind in der Regel wenige."     

Gleichfalls Zustimmung fand bei der NPD-Fraktion die dauerhafte Einführung der bislang nur befristeten Schulwahlfreiheit. Die bisherige Praxis hat jedenfalls keine Auswirkungen auf den ÖPNV dahingehend nach sich gezogen, daß geänderte Linienführungen oder zusätzliche Fahrten erforderlich geworden wären. Auch mußte keine Schule geschlossen werden.

Kopfnoten lehnt die NPD hingegen ab, da diese, so Andrejewski, „auf die Beurteilung der Persönlichkeit des Schülers" hinausliefen, „was unserer Meinung nach der Schule nicht zusteht" und im Gegensatz zur Fächerbenotung nichts „mit objektiv festgestellter Leistung zu tun hat". Für jene, die „in destruktiver Weise verhaltensauffällig" würden, könnten individuelle Förderpläne einschließlich psychologischer Beurteilungen erstellt werden.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr an den zuständigen Ausschuß überwiesen. Im Dezember findet die Zweite und abschließende Lesung statt.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 26. September 2012