Bewegungsfreiheit auch für die Empfänger von Arbeitslosengeld II

In der heutigen Plenarsitzung des Schweriner Landtages unternahm die NPD-Fraktion einen weiteren Vorstoß, sich für die Verbesserung der Situation der Empfänger von Arbeitslosengeld II einzusetzen.

Der NPD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski forderte die Landesregierung dazu auf, sich im Wege einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, den § 7 (4a) Satz 4 SGB II so abzuändern, daß die Zustimmung zum Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches einem Leistungsempfänger durch den zuständigen Sozialträger nicht nur erteilt werden kann, sondern zu erteilen ist, wenn zwar kein wichtiger Grund für einen Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches vorliegt, die Eingliederung in die Arbeit aber nicht beeinträchtigt wird.

Das Anliegen thematisierte die nationale Opposition schon einmal im Landtag, kam aber nicht um hin, nach einer „verschlimmbessernden Gesetzesänderung“, das Problem erneut auf die Tagesordnung setzen zu lassen.

Andrejewski kritisierte die derzeitige Situation, in welcher der Leistungsempfänger sein Aufenthaltsort nicht frei wählen darf, obwohl die Eingliederung in die Arbeit nicht beeinträchtigt ist.

Abschließend erklärte er, daß es nicht einzusehen sei, warum die Bewegungsfreiheit Erwerbloser im Ermessen der Jobcenter stehen soll, wenn der Aufenthaltsort des Leistungsempfängers keinen Einfluss  auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt hat.

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 31. August 2012