Vergabegesetz der Landesregierung hat eher symbolischen Charakter

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land Mecklenburg-Vorpommern müssen die Auftragnehmer zukünftig nachweisen, ihre Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zu entlohnen.
 
Was als Meilenstein in Sachen Einführung eines Mindestlohns präsentiert wird, hat nach Einschätzung der NPD-Fraktion eher symbolischen Charakter. Da die Masse der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft tätig ist und im seltensten Fall mit der Abarbeitung öffentlicher Aufträge des Landes beschäftigt ist, wird dieser Mindestlohn auch keinerlei Breitenwirkung erzielen. Und wie wachsweich dieses Vergabegesetz für öffentliche Aufträge ist, zeigt alleine schon der Umstand, dass dieses Gesetz für die Kommunen nicht bindend ist. Der Großteil der Aufträge, den die öffentliche Hand zu vergeben hat, wird also auch in Zukunft an Unternehmen vergeben werden, die ihrerseits eben keinen Mindestlohn an ihre Beschäftigten zahlen.  
 
Für die vielen Menschen, die zum Beispiel im Niedriglohnbereich beschäftigt sind, hat dieser Mindestlohn im Vergabegesetz keine Auswirkung. Aber auch die im Gesetz festgelegten 8,50 Euro sind nicht ausreichend, hier wären eher 10,00 Euro angebracht. Der Fraktionsvorsitzende der NPD, Udo Pastörs, machte den Standpunkt der Nationalen zum Vergabegesetz der Landesregierung deutlich:



zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 21. Juni 2012