Udo Pastörs: Kampf um die Meinungsfreiheit geht weiter

Der Fraktionsvorsitzende der NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, wird den jüngsten Richterspruch nicht einfach akzeptieren.
 
Das Landgericht Rostock hatte gestern eine Äußerung Pastörs zur Amtsführung der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) als Schmähkritik gewertet und bei einer Wiederholung eine Geldstrafe in Höhe von bis zu Euro 250.000 oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten in den Raum gestellt. Nach Auffassung des Richters seien die Äußerungen Pastörs nicht mehr von dem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
 
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte eine entsprechende Zivilklage gegen Udo Pastörs auf den Weg gebracht, nachdem dieser sich im Nachgang einer Landtagssitzung kritisch zur Amtsführung der Landtagspräsidentin geäußert hatte.
 
Zu dem umstrittenen Urteilsspruch nahm Pastörs heute in Schwerin Stellung:
 
„Das Urteil erscheint mir eher politisch motiviert zu sein. Wenn zugespitzte Formulierungen zur Amtsführung einer Person wirklich schon eine Schmähkritik darstellen sollen, dann ist es nach meiner persönlichen Auffassung um die Meinungsfreiheit im Land schlecht bestellt. Ich werde daher in Berufung gehen und bin mir auch sicher, in der nächsten Instanz wird dieses Urteil keinen Bestand haben, weil das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Fall auch greifen wird. Besorgniserregend ist auch, dass sich die Justiz zunehmend dem Verdacht aussetzt, sich für politische Zwecke instrumentalisieren zu lassen.“

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 05. April 2012