Schluß mit der Fremden-Sucht! (1)

Ihre Haltung zur Ausländer-Problematik machte die NPD-Fraktion in den vergangenen fünf Jahren mit einer Vielzahl von Anträgen deutlich.
 
Die meisten Gefängnisse in der BRD bersten förmlich aus allen Nähten, was nicht zuletzt an der großen Zahl ausländischer Straftäter liegt. Bundesweit erreicht der Anteil von Personen „mit Migrationshintergrund“ in den JVA zwischen 20 und 40 Prozent. Über die Kosten indes schweigen sich die Verantwortlichen zumeist aus. 2002 erklärte der damalige hessische Justizminister Christian Wagner gegenüber Welt-Online (17.03.), daß „jeder dieser ausländischen Gefangenen … jährlich den deutschen Steuerzahler 30.000 Euro“ koste. Die Gesamt-Aufwendungen erreichten seinerzeit 600 Millionen Euro …
 
In M/V betrug der Ausländeranteil in den Gefängnissen im vergangenen Jahr immerhin schon zehn Prozent (siehe dazu auch den Beitrag „M/V-Gefängnisse: Fast zehn Prozent Ausländer“ – 25.05.2011).
 
Die NPD-Fraktion hat sich per Antrag mehrfach dafür ausgesprochen, kriminelle Ausländer konsequent abzuschieben oder -  wie es der Schweizer sagt - „auszuschaffen“. Unter anderem sollte die Landesregierung eine Bundesrats-Initiative ergreifen mit dem Ziel, den § 53 des Aufenthaltsgesetzes abzuändern: Die Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern sollte demnach künftig bereits dann zwingend erfolgen, wenn diese rechtskräftig zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist (Drucksache 5/2373).
 
Geht es nach den Vorstellungen der Nationalen, verlieren Ausländer dann alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der BRD, wenn sie von einem hiesigen Gericht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, einer schweren Sexualstraftat (z. B. Vergewaltigung), eines Gewaltdelikts (z. B. Raub, Körperverletzung) sowie aufgrund von Menschenhandel, Drogenverkauf oder Einbrüchen rechtskräftig verurteilt worden sind. Haben Ausländer mißbräuchlich Leistungen der deutschen Sozialversicherungen oder staatliche Transferleistungen bezogen, gehen sie ebenfalls aller Ansprüche auf Aufenthalt verlustig (Drucksache 5/3970).
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 05. Juli 2011